Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Abfallgebühren, Gewerbe, Ausnahme, Fotovoltaikanlage
Keine gewerblichen Abfallgebühren bei Betrieb einer Fotovoltaikanlage

Wer auf dem Dach seines Wohnhauses eine Solaranlage betreibt und den Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz einspeist, wird - rechtlich gesehen - unternehmerisch tätig. Dies berechtigt die Gemeinde jedoch nicht zur Erhebung gewerblicher Abfallgebühren. Die nahe liegende Begründung des Verwaltungsgerichts Neustadt lautet: Bei der Stromerzeugung mit Sonnenlicht mittels einer Fotovoltaikanlage fällt naturgemäß kein Abfall an.

Doris Fraccalvieri Urteil des VG Neustadt vom 05.03.2009 4 K 1029/08.NW Justiz Bayern online
Doris Fraccalvieri VG Neustadt
Doris Fraccalvieri 4 K 1029/08.NW
 
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