Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Architektenhaftung, Baufortschrittsanzeige
Architektenhaftung bei falscher Baufortschrittsanzeige

Gibt ein Architekt eine unzutreffende Baufortschrittsanzeige ab und wird diese bestimmungsgemäß an die den Bau finanzierende Bank weitergeleitet, so haftet der Architekt der Bank auf Schadensersatz, wenn diese aufgrund der Anzeige Auszahlungen vornimmt, die nach dem tatsächlichen Baufortschritt noch gar nicht fällig gewesen wären. Ein Schaden kann insbesondere eintreten, wenn der Bauträger nach den unberechtigten Auszahlungen in Insolvenz gerät.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.05.2008 8 U 119/07 - 32 NJW-Spezial 2008, 525 IBR 2008, 660
Doris Fraccalvieri OLG Saarbrücken
Doris Fraccalvieri 8 U 119/07 - 32
 
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