Doris Fraccalvieri - Stuttgart - Architekt - Abbrucharbeiten - Bauunternehmer
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Architektenvertrag, Abbrucharbeiten, Schadensersatz
Pflichten des Architekten bei Abbrucharbeiten

Der mit der Ausführungsplanung betraute Architekt hat bei Teilabbrucharbeiten, die eine Sicherung des bestehen bleibenden Bauwerks notwendig machen, eine schriftliche Planung zu erstellen. Der bloße Hinweis an den Bauunternehmer auf das Leistungsverzeichnis (DIN 4123) ist unzureichend. Die DIN 4123 ist vielmehr in ein individuelles Planwerk umzusetzen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart weist ergänzend darauf hin, dass der objektüberwachende Architekt bei Aushub- und Unterfangungsarbeiten an einem solchen Bauvorhaben in besonders kritischen Phasen ständig vor Ort zu sein und die Arbeiten unter Erteilung fachkundiger Weisungen zu überwachen hat.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Stuttgart vom 13.02.2006 5 U 136/05 OLGR Stuttgart 2006, 463 NZBau 2006, 446
Doris Fraccalvieri OLG Stuttgart
Doris Fraccalvieri 5 U 136/05
 
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