Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Bauvertrag, Abschlagszahlung, Mangel
Anspruch auf Abschlagszahlungen nur bei mangelfreier Werkleistung

Ein Werkunternehmer kann im Rahmen eines BGB-Bauvertrags Abschlagszahlungen nur dann fordern, wenn er nachweist, dass seine Leistungen keine oder nur unerhebliche Mängel aufweisen. Sacken nach Pflasterarbeiten rund um einen Swimmingpool die verlegten Platten ab, kann die Mangelhaftigkeit des Werks nicht mit der Behauptung ausgeräumt werden, der Auftrag habe nicht die Verdichtungsarbeiten des Untergrundes umfasst.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Brandenburg vom 26.11.2008 4 U 58/08 OLGR Brandenburg 2009, 197
Doris Fraccalvieri OLG Brandenburg
Doris Fraccalvieri 4 U 58/08
 
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