Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Betriebskostenabrechnung, Abrechnungsunterlagen, Kopien
Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Abrechnungskopien

Ein Vermieter darf seinen Mieter nicht darauf beschränken, zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung die zugrunde liegenden Belege und Rechnungen lediglich einzusehen. Vielmehr hat der Mieter einen Anspruch darauf, die Unterlagen zu kopieren oder zu fotografieren.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG München vom 21.09.2009 412 C 34593/08 NJW 2010, 78 NZM 2010, 81
Doris Fraccalvieri AG München
Doris Fraccalvieri 412 C 34593/08
 
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