Doris Fraccalvieri - Eigent - Parkplatz - Haftung - Vorsichtsma
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Dachlawine, Vorsichtsmaßnahmen, Haftung
Haftung des Hauseigentümers für Dachlawine

Der Eigentümer eines Gebäudes in einem nicht schneearmen Gebiet (hier Südbayern) ist gehalten, bei einem an einen öffentlichen Parkplatz angrenzenden Haus mit einer Dachneigung von mehr als 35 Prozent auf dem Dach Schneefallgitter oder entsprechende Warnschilder anzubringen. Notfalls muss der Parkplatz (teilweise) gesperrt werden. Unterlässt der Eigentümer diese Vorsichtsmaßnahmen, haftet er für Schäden, die durch herabfallenden Schnee oder durch Eisstücke verursacht werden.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Ulm vom 31.05.2006 1 S 16/06 NJW-RR 2006, 1253 NJW 2006, 3218
Doris Fraccalvieri LG Ulm
Doris Fraccalvieri 1 S 16/06
 
Alle Mietrecht-Urteile