Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Eigenbedarfskündigung, Zweifamilienhaus, Gewerberäume
Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus trotz zusätzlicher Gewerberäume

In § 573a Abs. 1 BGB ist geregelt, dass das Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vom Vermieter auch dann gekündigt werden kann, wenn kein Kündigungsgrund (insb. Eigenbedarf) vorliegt. Dieses Sonderkündigungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass in diesem Gebäude weitere Räume vorhanden sind, die sich für eine Nutzung als (dritte) Wohnung eignen und früher auch als Wohnung genutzt wurden. Wurden die Räume bereits bei Abschluss des Mietvertrages gewerblich genutzt, bleiben sie bei der Frage, ob die Voraussetzungen für ein Zweifamilienhaus vorlagen, außer Betracht.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 25.06.2008 VIII ZR 307/07 RdW 2008, 683
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri VIII ZR 307/07
 
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