Doris Fraccalvieri - Mieter - Berlin - Umbauten - Vermieter
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Einbauten, Umbauten, Beseitigungspflicht
Keine wirksame Rückgabe ohne Entfernung von Ein- und Umbauten

Gibt der Mieter die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter als Entschädigung für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietzins verlangen. Die Rückgabe von Räumen an den Vermieter bzw. Verpächter setzt in der Regel voraus, dass diesem die Schlüssel ausgehändigt werden und der Mieter bzw. Pächter die darin von ihm untergebrachten Einrichtungsgegenstände entfernt.

Hat der Mieter eines Ladens die Schaufensteranlage für seine Bedürfnisse umgebaut und ist er mietvertraglich zur Beseitigung bzw. zum Rückbau verpflichtet, liegt keine Rückgabe im Rechtssinne vor, wenn er die Schaufenster unverändert lässt.

Doris Fraccalvieri Beschluss des KG Berlin vom 19.10.2006 12 U 178/05 KGR Berlin 2007, 255
Doris Fraccalvieri KG Berlin
Doris Fraccalvieri 12 U 178/05
 
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