Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Gewerbemietraum, Kündigung, Versorgungssperre, Zahlungsverzug
Versorgungssperre des Vermieters nach erfolgter Kündigung

Hat ein gewerblicher Mieter die Zahlung der Betriebskosten und der Mieten eingestellt und der Vermieter das Mietverhältnis daraufhin gekündigt, kann der Vermieter grundsätzlich berechtigt sein, die Versorgung mit Strom und Heizung einzustellen. Der Mieter kann sich dann nicht auf eine Störung seines Besitzrechts berufen.

Für den Bundesgerichtshof ist diese Sachlage vergleichbar mit der Einstellung der Leistungen durch Versorgungsunternehmen, wenn der Mieter die Leistungen unmittelbar von diesen bezieht. Die Versorgungssperre durch die Energieversorger wegen Zahlungsrückständen des Kunden wird nach der weit überwiegenden Auffassung zu Recht nicht als Besitzverletzung angesehen. Das Gleiche muss auch im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 06.05.2009 XII ZR 137/07 NWB 1570
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XII ZR 137/07
 
Alle Mietrecht-Urteile
Doris Fraccalvieri - Mieter - Vermieter - Versorgungssperre - Leistungen
© Doris- Fraccalvieri / Doris- Fraccalvieri