Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Grundstückskaufvertrag, Baubeschreibung, Beurkundung
Notar muss Baubeschreibung mitbeurkunden

Verpflichtet sich der Verkäufer eines Grundstücks, neben der Überlassung des Grundstücks Bauleistungen zu erbringen, genügt es nicht, wenn in dem notariellen Kaufvertrag lediglich auf die Baubeschreibung verwiesen wird. Diese muss ebenfalls beurkundet werden. Unterbleibt dies, ist der Vertrag insgesamt nichtig.

Der vertragsschließende Notar verletzt in einem solchen Fall seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung und ist der geschädigten Vertragspartei zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 03.07.2008 III ZR 189/07 BGHR 2008, 1110
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri III ZR 189/07
 
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