Doris Fraccalvieri - Ersatzanspr - Zeitpunkt - Wohnungsr - Vermieters
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Kündigung, Ersatzansprüche, Verjährungsbeginn
Verjährungsbeginn bei vorzeitiger Wohnungsrückgabe

Die sechsmonatige Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Dies gilt - bei einer vorzeitigen Räumung durch den Mieter - auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 15.03.2006 VIII ZR 123/05 BGHR 2006, 835 RdW 2006, 539
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri VIII ZR 123/05
 
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