Doris Fraccalvieri - Makler - Kaufvertrag - Interessenten - Zwischenverkauf
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Maklerprovision, Gewerbegrundstück, Zwischenverkauf
Maklerprovision nach gescheitertem Zwischenverkauf

Ein Makler vermittelte an einen Kaufinteressenten ein größeres Gewerbegrundstück. Der Eigentümer verkaufte die Immobilie jedoch an ein anderes Unternehmen, das sich das Recht zum Rücktritt vorbehielt, von dem schließlich auch Gebrauch gemacht wurde, als sich die Bebauungsansprüche zerschlugen. Der Erwerber teilte dem früheren Interessenten den Vertragsrücktritt mit, worauf sich dieser bereit erklärte, den Kaufvertrag zu übernehmen. Der Makler verlangte daraufhin die ursprünglich vereinbarte Provision in Höhe von 350.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof hielt den Provisionsanspruch weiterhin für gegeben. Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande kommt, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten geschlossener Kaufvertrag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts gescheitert ist. Der zuerst abgeschlossene Kaufvertrag bleibt bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts in der Schwebe, sodass das Objekt noch nicht endgültig "vom Markt ist". Somit bestand im vorliegenden Fall kein Grund, dem Makler seinen Provisionsanspruch zu versagen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 23.11.2006 III ZR 52/06 BGHR 2007, 240 RdW 2007, 178
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri III ZR 52/06
 
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