Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Maklerprovision, wirtschaftliche Verflechtung
Maklerprovision bei offen gelegter wirtschaftlicher Verflechtung

Bestehen bei einem Grundstücksgeschäft zwischen dem eingeschalteten Makler und dem Verkäufer enge wirtschaftliche Verflechtungen (z.B. durch Beteiligung), scheidet ein Anspruch auf Maklerprovision gegenüber dem Käufer, dem die enge Verbindung zwischen Verkäufer und Makler meist nicht bekannt ist, in der Regel aus.

Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem - mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Makler aufgrund eines selbstständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist jedoch dann wirksam, wenn dem Käufer die Verflechtung bekannt ist. Oftmals soll der Kaufpreis durch derartige Provisionszahlungen teilweise verdeckt ausgeglichen werden.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 20.11.2008 III ZR 60/08 BGHR 2009, 276 NJW 2009, 1199
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri III ZR 60/08
 
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