Doris Fraccalvieri - Mangel - Einbruch - Laden - Sicherheitsmangel
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Mangel, Einbruch, Sicherheitsmangel
Einbruch in Laden wegen baulicher Mängel

In ein Elektrogeschäft wurde eingebrochen, wobei die Täter durch eine unzureichend vermauerte Wandöffnung in die Räume gelangen konnten. Die frühere Wandöffnung war von innen überhaupt nicht und von außen nur bei besonderer Fachkenntnis erkennbar.

Der Bundesgerichtshof verurteilte den Vermieter zum Ersatz des entstandenen Schadens von über 50.000 Euro. Das Gebäude wies einen erheblichen Mangel auf, der den Dieben den Einbruch in den Laden ermöglicht hatte. Da der Mangel für den Mieter nicht erkennbar war, war diesem auch kein Mitverschulden anzulasten.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 07.06.2006 XII ZR 34/04 RdW 2006, 607 BGHR 2006, 1221 NJW 2006, 2918
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XII ZR 34/04
 
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