Doris Fraccalvieri - Schriftform - Vermieter - Mieters - Telefax
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Mietvertrag, Verlängerungsoption, Schriftform, Telefax
Unwirksame Ausübung einer Verlängerungsoption per Telefax

Ein für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossener Gewerbemietvertrag enthielt eine Verlängerungsoption zugunsten des Mieters, die bis zu einem bestimmten Stichtag ausgeübt werden konnte. Der Mieter übersandte dem Vermieter innerhalb dieser Frist ein Fax, in dem er die Ausübung der Option erklärte.

Da der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr geschlossen worden war, bedurfte er gemäß § 550 BGB der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt grundsätzlich auch für alle Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden. Die Übermittlung eines Telefaxes erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform. Die Erklärung des Mieters war somit unwirksam. Der Vermieter musste sich nicht auf die Verlängerung des Mietvertrages einlassen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Köln vom 29.11.2005 22 U 105/05 OLGR Köln 2006, 65
Doris Fraccalvieri OLG Köln
Doris Fraccalvieri 22 U 105/05
 
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