Doris Fraccalvieri - Vermieter - Zugang - Nebenkostenabrechnung - Abrechnung
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Nebenkostenabrechnung, Zugang, Beweislast
Vermieter muss Zugang der Nebenkostenabrechnung beweisen

Ein Vermieter hat seinen Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung nur dann rechtzeitig "mitgeteilt", wenn die Abrechnung spätestens ein Jahr nach dem letzten Abrechnungszeitraum dort eingegangen ist. Der Zugang muss im Bestreitensfalle vom Vermieter bewiesen werden. Auf Versäumnisse der von ihm beauftragten Hausverwaltung kann er sich insoweit nicht berufen. Vermag der Vermieter den Beweis nicht führen, kann er die Nebenkosten nicht mehr geltend machen.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Düsseldorf vom 07.02.2007 23 S 108/06 NJW Heft 16/2007, Seite XII
Doris Fraccalvieri LG Düsseldorf
Doris Fraccalvieri 23 S 108/06
 
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