Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Pächter, Rechtsformänderung, Kündigung
Berechtigte Änderung der Rechtsform des Pächters bzw. Mieters

Im Gesetz ist geregelt, dass die unberechtigte Gebrauchsüberlassung sowohl im Miet- als auch im Pachtrecht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Bundesgerichtshof hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob es sich um eine Gebrauchsüberlassung an einen Dritten handelt, wenn sich die Rechtsform des Mieters oder Pächters ändert.

Eine identitätswahrende Umwandlung und damit keine unberechtigte Gebrauchsüberlassung an einen Dritten liegt vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt wurde.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 27.11.2009 LwZR 15/09 Der Betrieb 2010, 612 NZG 2010, 314
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri LwZR 15/09
 
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