Doris Fraccalvieri - Untervermietung - Vermieter - Mieter - Betriebspflicht
 

Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Untervermietung, Untermieter, Auskunftspflicht
Auskunftspflichten des Hauptmieters bei Untervermietung

Der Vermieter eines Gewerbeobjekts hat ein elementares Interesse daran, die wesentlichen Bedingungen einer vom Mieter geplanten Untervermietung zu erfahren. Hierzu zählen neben der namentlichen Benennung stets auch die Miethöhe und die Vertragsdauer.

Jedenfalls dann, wenn der Hauptmieter eine Betriebspflicht (hier in einem Einkaufszentrum) übernommen hat, muss sich der Vermieter ein Bild von der Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Untermieters machen können. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Betriebspflicht des Hauptmieters auch bei Untervermietung weiter bestehen bleibt. Verweigert der Mieter die ihn treffenden Auskünfte, kann der Vermieter die Untervermietung untersagen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 15.11.2006 XII ZR 92/04 BGHR 2007, 193 NJW 2007, 288
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri XII ZR 92/04
 
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