Doris Fraccalvieri - Mietrecht-Urteile
Wohnungseigentum, Neubau, Abnahme, Gemeinschaftseigentum
Unzulässige Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Sachverständigen

Das Oberlandesgericht München erklärte nachstehende, in zahlreichen Bauträgerverträgen verwendete Klausel zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen unangemessener Benachteiligung der Wohnungserwerber für unwirksam: "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt."

Die Klausel schließt in unzulässiger Weise das Recht der Wohnungserwerber aus, selbst über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden. Ferner wurde beanstandet, dass der Sachverständige nicht als neutrale Person anzusehen ist, die sozusagen als Treuhänder auftritt.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG München vom 15.12.2008 9 U 4149/08 NJW-Spezial 2009, 173 BauR 2009, 701
Doris Fraccalvieri OLG München
Doris Fraccalvieri 9 U 4149/08
 
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